Dachfenster sind eine beliebte Möglichkeit, um Wohnräume heller und offener zu gestalten. Neben dem ästhetischen Mehrwert spielen sie jedoch auch eine wesentliche Rolle für die Energieeffizienz eines Gebäudes. Insbesondere ältere Dachfenster können aufgrund mangelnder Dämmung zu erheblichen Wärmeverlusten führen, was sich in höheren Heizkosten bemerkbar macht. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Förderprogramme, die Hausbesitzer bei der Modernisierung oder dem Neueinbau von energieeffizienten Dachfenstern finanziell unterstützen.
Eine Förderung für Dachfenster macht nicht nur aus finanzieller Sicht Sinn, sondern auch aus ökologischer und komforttechnischer Perspektive. Während ältere Modelle oft schlecht gedämmt sind und Zugluft verursachen, bieten moderne Dachfenster durch Mehrfachverglasung und optimierte Dämmung eine deutliche Verbesserung des Wohnklimas. Dadurch bleibt nicht nur im Winter die Wärme besser erhalten, sondern auch im Sommer die Hitze draußen. Darüber hinaus ermöglichen spezielle Verglasungen eine Reduktion von UV-Strahlung, was Möbel und Bodenbeläge vor dem Ausbleichen schützt. Die Kombination aus finanzieller Förderung und langfristigen Einsparungen macht den Fenstertausch besonders attraktiv.
Wer alte Dachfenster durch moderne, energieeffiziente Modelle ersetzt, kann von verschiedenen staatlichen Förderungen profitieren. Diese finanzielle Unterstützung wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)bereitgestellt und erfolgt entweder als direkte Zuschüsse oder über zinsgünstige Kredite. Die Abwicklung erfolgt über zwei zentrale Institutionen:
Je nach individuellen Voraussetzungen gibt es verschiedene Förderprogramme für den Austausch von Dachfenstern. Zu den wichtigsten gehören:
Um eine Förderung für Dachfenster zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein:
Die Kosten für Dachfenster hängen von der Größe, Verglasung und zusätzlichen Funktionen (z. B. elektrische Steuerung, integrierter Sonnenschutz) ab. Im Durchschnitt kosten hochwertige Dachfenster zwischen 500 und 1.500 Euro pro Fenster, zuzüglich Einbaukosten.
Durch eine Förderung für Dachfenster lassen sich jedoch bis zu 20 % der Kosten sparen. Zusätzlich profitieren Hausbesitzer langfristig durch reduzierte Heizkosten, da moderne Dachfenster eine deutlich bessere Dämmung bieten als ältere Modelle.
Ablaufplan KfW/ BEG
Der Austausch alter oder die Installation neuer Dachfenster ist eine sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Wohnkomforts. Dank der Förderprogramme für Dachfenster können Hausbesitzer die finanzielle Belastung deutlich reduzieren und langfristig Energiekosten sparen.
Als Ingenieurbüro Stefan Matt stehen wir Ihnen bei der Planung und Beantragung der passenden Fördermittel zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und sichern Sie sich Ihre Förderung für Dachfenster!
Wählen Sie die Kategorie "BAFA" und/oder "KFW-Förderung" und klicken Sie sich im Anschluss durch den Förderungsablauf für Ihr Bauvorhaben.
Vor der Antragstellung erfolgt ein Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten. Hierbei werden mögliche Sanierungsmaßnahmen und Förderoptionen besprochen.
Für die geplanten Maßnahmen müssen Angebote von Fachfirmen eingeholt werden.
Nachdem die Angebote geprüft wurden, wird eine Fachfirma mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung muss vorliegen.
Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB). Diese ist notwendig für die Antragstellung und hat eine begrenzte Gültigkeit.
Der Förderantrag wird online über das BAFA-Portal eingereicht. Dafür wird eine TPB-ID benötigt. Das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung sollte vorher sorgfältig gelesen werden.
Nach Prüfung des Antrags erstellt das BAFA einen Zuwendungsbescheid, in dem die Höhe der maximalen Förderung festgelegt wird. Erst nach Erhalt darf die Maßnahme offiziell begonnen werden.
Die beauftragte Fachfirma führt die genehmigten Sanierungsmaßnahmen aus. Sollte mit der Umsetzung bereits vor Erhalt des Bescheids begonnen werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der bestätigt, dass die Fördermittel korrekt verwendet wurden. Hierfür ist eine Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Prüfung durch das BAFA und anschließend Zahlung des Zuschusses.
Der Energieeffizienz-Experte erstellt ein Fachkonzept für die Sanierung und stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Für diese Baubegleitung werden 50 % der Kosten von der KfW gefördert. Hierfür zugelassen sind nur Energieberater, die von der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) zertifiziert sind. Angebote von Fachfirmen können bereits eingeholt werden.
Die vom Energieberater erstellte „Bestätigung zum Antrag“ ist die Grundlage für die Kreditantragstellung bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Wichtig: Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Nachdem Ihr Kredit bewilligt und ausgezahlt wurde, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Zweck eingesetzt werden (die Frist kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden).
Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die produktgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen sind in dem Datenblatt „Technische Mindestanforderungen“ der KfW beschrieben. Der Kreditnehmer reicht die Bestätigung nach Durchführung bei dem entsprechenden Kreditinstitut ein und bestätigt die Vorhabendurchführung sowie die Höhe der Kosten zu den vom Energieeffizienz-Experten bestätigten förderfähigen Maßnahmen im Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Das Finanzierungsinstitut bestätigt den fristgerechten Einsatz der Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen am geförderten Wohngebäude und reicht die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW ein. Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.
Vor der Antragstellung erfolgt ein Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten. Hierbei werden mögliche Sanierungsmaßnahmen und Förderoptionen besprochen.
Für die geplanten Maßnahmen müssen Angebote von Fachfirmen eingeholt werden.
Nachdem die Angebote geprüft wurden, wird eine Fachfirma mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung muss vorliegen.
Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB). Diese ist notwendig für die Antragstellung und hat eine begrenzte Gültigkeit.
Der Förderantrag wird online über das BAFA-Portal eingereicht. Dafür wird eine TPB-ID benötigt. Das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung sollte vorher sorgfältig gelesen werden.
Nach Prüfung des Antrags erstellt das BAFA einen Zuwendungsbescheid, in dem die Höhe der maximalen Förderung festgelegt wird. Erst nach Erhalt darf die Maßnahme offiziell begonnen werden.
Die beauftragte Fachfirma führt die genehmigten Sanierungsmaßnahmen aus. Sollte mit der Umsetzung bereits vor Erhalt des Bescheids begonnen werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der bestätigt, dass die Fördermittel korrekt verwendet wurden. Hierfür ist eine Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten erforderlich
Einholung Angebote und Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten
Der Energieeffizienz-Experte erstellt ein Fachkonzept für die Sanierung und stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Für diese Baubegleitung werden 50 % der Kosten von der KfW gefördert. Hierfür zugelassen sind nur Energieberater, die von der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) zertifiziert sind. Angebote von Fachfirmen können bereits eingeholt werden.
Antragstellung Kredit
Die vom Energieberater erstellte „Bestätigung zum Antrag“ ist die Grundlage für die Kreditantragstellung bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Wichtig: Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Beauftragung der Firmen und Umsetzung
Nachdem Ihr Kredit bewilligt und ausgezahlt wurde, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Zweck eingesetzt werden (die Frist kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden).
Abschluss
Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die produktgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen sind in dem Datenblatt „Technische Mindestanforderungen“ der KfW beschrieben. Der Kreditnehmer reicht die Bestätigung nach Durchführung bei dem entsprechenden Kreditinstitut ein und bestätigt die Vorhabensdurchführung sowie die Höhe der Kosten zu den vom Energieeffizienz-Experten bestätigten förderfähigen Maßnahmen im Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Das Finanzierungsinstitut bestätigt den fristgerechten Einsatz der Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen am geförderten Wohngebäude und reicht die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW ein. Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.
Hier finden Sie Antworten auf die am
häufigstengestellten Fragen.
Mit diesen Institutionen arbeiten wir zusammen: