Bei einem Termin vor Ort begutachtet der Energieberater Ihre Immobilie und verschafft sich einen ersten Eindruck. Auf dieser Basis können Schwachstellen identifiziert und Optimierungsmöglichkeiten besprochen werden. Der Energiecheck dauert ca. 1 Stunde und wird im Umkreis von 30 km um Rendsburg angeboten (Objekte, die weiter entfernt sind, nur auf Anfrage).
Im ersten Schritt wird der Ist-Zustand Ihrer Immobilie detailliert analysiert und energetisch bewertet. Im Anschluss wird ein 3D-Modell Ihres Gebäudes erstellt, um Sanierungsmaßnahmen bestmöglich zu simulieren. Die sinnvollsten Maßnahmen mit den größten Auswirkungen auf Energieverbrauch und -kosten werden in einem mehrjährigen Fahrplan zusammengetragen. Für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan erhält der Bauherr zusätzlich 5 % Förderung vom Staat.
Im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden vom Staat Maßnahmen zum Einsparen von Energie gefördert. Von Wärmedämmung bis Heizung werden Bauherren mit Zuschüssen oder Kreditmodellen unterstützt. Damit Sie für Ihr Bauvorhaben die bestmöglichen Förderungssätze erhalten, beraten wir Sie gerne zu aktuellen Förderprogrammen und Bedingungen.
Im Zuge der Erneuerung von mehr als einem Drittel der Dachflächen und Fenster ist es nach DIN 1946-6 Pflicht, ein Lüftungskonzept zu erstellen. Da mit der neuen Abdichtung der Luftwechsel im Haus verringert wird, ist es notwendig, den Mindestluftwechsel zu prüfen und sicherzustellen, um Feuchteschäden und Schimmel zu vermeiden.
Für die Planung und Auslegung einer neuen Heizung wird die Heizlast eines Gebäudes berechnet, damit das Haus optimal mit Wärme versorgt werden kann. Die neue Heizung muss dem Gebäude entsprechend dimensioniert sein: Bei einer zu kleinen Heizung können Probleme wie Feuchtigkeit und Schimmel aufkommen, bei einer zu großen Heizung entstehen unnötige Kosten. Für die Förderung einer neuen Heizungsanlage ist die Berechnung der Heizlast sowie ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B Pflicht.
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Wählen Sie zwischen "Einzelmaßnahmen" und "Kernsanierung", um eine übersichtliche Darstellung der Eckdaten Ihrer geplanten Maßnahme zu erhalten.
Seit dem 31.07.2022 ist für den Einbau einer neuen Heizung ein Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von 15 % vorgeschrieben. Ab 2024 steigt dieser Anteil, sodass jede Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Erfüllt werden kann dieser Anteil z.B. durch den Einsatz von Pelletheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen. Mit einer Wärmepumpe ist der Anteil leicht erfüllt, jedoch lässt sich in vielen Altbauten der Einbau der Wärmepumpe nicht ohne Zusatzmaßnahmen umsetzen. Welche Anlagentechnik für Ihr Haus in Frage kommt, besprechen wir gerne in einem Beratungsgespräch mit Ihnen.
Wenn eine Erneuerung des Dachs ansteht, sollte mit der neuen Dacheindeckung ebenfalls die existierende Dämmung überprüft und ausgebessert oder neue Dämmung angebracht werden. Da über das Dach die größten Wärmeverluste entstehen, ist seit der Einführung des GEG 2020 eine Mindestdämmung des beheizten Dachraums und/oder der obersten Geschossdecke vorgeschrieben. Durch eine verbesserte Dämmung lassen sich im Umkehrschluss Heizkosten sparen, da die Wärmeverluste reduziert werden. Auch wenn das Dach noch nicht erneuert werden muss, kann die Anbringung von zusätzlicher Dämmung (z.B. als Zwischensparrendämmung oder als Untersparrendämmung) lohnend sein, da bis zu 20 % der Wärmeenergie im Haus über das Dach verloren geht. Ab der Erneuerung/neuen Abdichtung von einem Drittel der Dachflächen ist es notwendig, ein Lüftungskonzept vom Energieberater erstellen zu lassen. Für die Sanierung des Dachs, Dachgauben und den Austausch von Dachflächenfenstern können Sie staatliche Förderungen erhalten.
Eine Erneuerung der Fenster kann diverse Vorteile bringen. Neben einem verbesserten Schall-, Hitze- und Einbruchsschutz kann das Wohlbefinden gestärkt und der Energieverbrauch gesenkt werden. Veraltete Fenster zählen zu den Schwachpunkten eines Hauses, denn durch undichte Fenster entstehen Wärmeverluste von bis zu 15 %. Um Feuchteschäden und einen ausreichenden Luftwechsel im Haus sicherzustellen, ist es empfehlenswert, ab einem Fenstertausch von einem Drittel der Fenster im Haus ein Lüftungskonzept zu erstellen. Heutzutage gilt das 3-fach verglaste Fenster als Standard. 3-fach verglaste Fenster sind etwa 10 % teurer als 2-fach verglaste Modelle, jedoch wird der Austausch durch die BEG-Bundesförderung für effiziente Gebäude staatlich gefördert.
Über die Außenwände geht ca. ein Drittel der Heizwärme im Haus verloren. Bei einer Dämmung der Fassade kann der Wert deutlich verringert werden.
Wärmedurchgangskoeffizient ungedämmte Wand: 1,8 W/m²K
Wärmedurchgangskoeffizient gedämmte Wand: 0,19 W/m²K Ergebnis: Reduzierung des Wärmeverlustes um 89 %
Bereits Maßnahmen, bei denen die Außenfassade nicht erneuert werden muss, wie z.B. die Einbringung einer Einblasdämmung, haben einen sehr positiven Effekt auf das Wohnklima und reduzieren die Wärmeverluste deutlich. Ab einer Veränderung der Fassade von mehr als 10 % der Fassadenfläche, müssen die Richtlinien nach GEG 2020 eingehalten werden. Welche Sanierungs- und Dämmmöglichkeiten für Ihre Hausfassade in Frage kommen, hängt von dem Aufbau Ihres Mauerwerks ab. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und zu staatlichen Förderungen.
Für immer mehr Menschen kommt eine Kernsanierung des Wohngebäudes in Frage, da gerade bei alten Häusern ein großes Potenzial für eine Minimierung des Energiebedarfs vorhanden ist. Durch die Umsetzung von aufeinander abgestimmten Maßnahmen kann der Wohnkomfort erhöht und die Energiekosten gesenkt werden. Unsanierte Immobilien können bis zu doppelt so viel Energie verbrauchen wie sanierte Objekte. Zudem ist eine energetische Sanierung eine sinnvolle Geldanlage und steuert dem Werterhalt bei. Eine umfangreiche Sanierung kann von dem Energieberater in einem Sanierungsfahrplan geplant werden, damit die Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge umgesetzt werden können (bei der Umsetzung einer Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan gibt es eine zusätzliche staatliche Förderung von 5 %). Wer auf eine schrittweise Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen verzichten und lieber in einer zusammenhängenden Bauphase eine Komplettsanierung durchführen möchte, kann das KfW-Effizienzhaus-Förderungsprogramm nutzen. Unterschiedliche Maßnahmen können zum Erreichen einer KfW-Effizienzhaus-Stufe beitragen:
- Fassadendämmung
- Dachdämmung
- Fensteraustausch
- Dämmung Keller/Kellerdecke
- Heizungstausch
Je kleiner die Energieeffizienz-Stufe ist, die im Zuge der energetischen Sanierung erfüllt wird, desto niedriger ist der Energieverbrauch Ihrer Immobilie und desto höher ist der Fördersatz der KfW.
**Das Einsparpotenzial bei energetischen Modernisierungen schwankt von Haus zu Haus. Die genauen Einsparungen für Ihr Objekt können erst in Berechnungen ermittelt werden.
Wählen Sie die Kategorie "BAFA" und/oder "KFW-Förderung" und klicken Sie sich im Anschluss durch den Förderungsablauf für Ihr Bauvorhaben.
Durchführung des Beratungsgesprächs mit einem Energieeffizienz-Experten zu Sanierungsoptionen und möglichen Förderungen.
Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten von geeigneten Handwerkern.
Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den Energieeffizienz-Experten.
Antragstellung für eine Förderung der Maßnahmen (geplante Maßnahmen müssen innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden).
Auftragsvergabe und Start der Arbeiten (auf eigenes Risiko).
Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids vom BAFA (6-8 Wochen später).
Fertigstellung der Maßnahme und Erstellung des technischen Projektnachweises durch den Energieeffizienz-Experten.
Einreichen der Verwendungsnachweise über das BAFA-Portal.
Prüfung durch das BAFA und anschließend Zahlung des Zuschusses.
Der Energieeffizienz-Experte erstellt ein Fachkonzept für die Sanierung und stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Für diese Baubegleitung werden 50 % der Kosten von der KfW gefördert. Hierfür zugelassen sind nur Energieberater, die von der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) zertifiziert sind. Angebote von Fachfirmen können bereits eingeholt werden.
Die vom Energieberater erstellte „Bestätigung zum Antrag“ ist die Grundlage für die Kreditantragstellung bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Wichtig: Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Nachdem Ihr Kredit bewilligt und ausgezahlt wurde, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Zweck eingesetzt werden (die Frist kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden).
Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die produktgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen sind in dem Datenblatt „Technische Mindestanforderungen“ der KfW beschrieben. Der Kreditnehmer reicht die Bestätigung nach Durchführung bei dem entsprechenden Kreditinstitut ein und bestätigt die Vorhabendurchführung sowie die Höhe der Kosten zu den vom Energieeffizienz-Experten bestätigten förderfähigen Maßnahmen im Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Das Finanzierungsinstitut bestätigt den fristgerechten Einsatz der Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen am geförderten Wohngebäude und reicht die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW ein. Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.
Durchführung Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten zu Sanierungsoptionen und möglichen Förderungen
Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten von geeigneten Handwerkern
Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den Energieeffizienz-Experten
Antragstellung für eine Förderung der Maßnahmen (geplante Maßnahmen müssen innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden)
Auftragsvergabe und Start der Arbeiten (auf eigenes Risiko)
Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids vom BAFA (6-8 Wochen später)
Fertigstellung der Maßnahme und Erstellung des technischen Projektnachweises durch den Energieeffizienz-Experten
Einreichen der Verwendungsnachweise über das BAFA-Portal, Prüfung durch das BAFA und anschließend Zahlung des Zuschusses
Einholung Angebote und Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten
Der Energieeffizienz-Experte erstellt ein Fachkonzept für die Sanierung und stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Für diese Baubegleitung werden 50 % der Kosten von der KfW gefördert. Hierfür zugelassen sind nur Energieberater, die von der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) zertifiziert sind. Angebote von Fachfirmen können bereits eingeholt werden.
Antragstellung Kredit
Die vom Energieberater erstellte „Bestätigung zum Antrag“ ist die Grundlage für die Kreditantragstellung bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Wichtig: Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Beauftragung der Firmen und Umsetzung
Nachdem Ihr Kredit bewilligt und ausgezahlt wurde, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Zweck eingesetzt werden (die Frist kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden).
Abschluss
Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die produktgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen sind in dem Datenblatt „Technische Mindestanforderungen“ der KfW beschrieben. Der Kreditnehmer reicht die Bestätigung nach Durchführung bei dem entsprechenden Kreditinstitut ein und bestätigt die Vorhabensdurchführung sowie die Höhe der Kosten zu den vom Energieeffizienz-Experten bestätigten förderfähigen Maßnahmen im Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Das Finanzierungsinstitut bestätigt den fristgerechten Einsatz der Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen am geförderten Wohngebäude und reicht die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW ein. Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.
Die Aufgabe eines Energieberaters ist, den energetischen Standard von Gebäuden zu erkennen, einzuschätzen und zu optimieren. So können Schwachstellen an der Gebäudehülle gefunden und der Energiebedarf langfristig gesenkt werden. Die Beratung vor Ort sowie die Baubegleitung während der Sanierungsmaßnahmen oder bei einem Neubau gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet des Energieberaters. Der Bund fördert die Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen, um die Klimaziele der Zukunft zu erreichen. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist die Beauftragung eines zertifizierten und vom Bund anerkannten Energieeffizienz-Experten.
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Auredder
Bei diesem Reihenendhaus wurden diverse Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, um ein energieeffizientes Haus herzustellen. Die alten Fenster wurden durch moderne Fenster mit verbessertem U-Wert ersetzt und die Haustür wurde ausgetauscht. Die Fassade wurde mit einem WDVS (Wärmedämmverbundsystem) versehen, wodurch auch hier der U-Wert der Außenwand von ursprünglich 0,20 auf 0,16 deutlich verbessert wurde. Das Dach und die Kehlbalkenlage wurden mit einer neuen Dämmung versehen, wodurch ebenfalls Wärmeverluste reduziert werden konnten. Die Bewohner berichteten nach der Sanierung von einem deutlich gestiegenem Wohnkomfort.
Dach Stafstedt
Dieses Einfamilienhaus im Kreis Rendsburg-Eckernförde erhielt 2022 eine Dachsanierung. In diesem Zuge wurde eine hochwertige Dämmung verbaut, die von dem BAFA zu 20 % gefördert wurde.
Haustür
Die moderne und gut gedämmte Haustür in diesem Bungalow weist eine verbesserte Dichtigkeit auf und reduziert somit Wärmeverluste. Das BAFA förderte den Austausch mit 20 %.
Hier finden Sie Antworten auf die am
häufigstengestellten Fragen.
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